Das Land Baden-Württemberg hat nun eine konkrete Entschädigungsregelung für Pendler auf der Frankenbahn und anderen besonders von Verspätungen und Zugausfällen betroffenen Bahnlinien im Land bekannt gegeben. Stammkunden im regionalen Bahnverkehr von Baden-Württemberg erhalten laut Pressemitteilung aus dem Landesverkehrsministerium eine Wiedergutmachung für besonders schlechte Leistungen im Schienenpersonennahverkehr. Fahrgäste, die von Schlechtleistungen im regionalen Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren, sollen ab Juni 2020 eine Entschädigung erhalten. Die Antragsstellung soll digital über ein Kundenportal erfolgen. Geplant ist eine Entschädigung der Dauerkunden (Jahreskarteninhaber) in Höhe eines Monatskartentickets beziehungsweise einer Monatsrate für ein Abonnement für die betroffenen Streckenabschnitte. Das Land verhandelt derzeit mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) über die gemeinsame Finanzierung der Entschädigungen. Der Landesverband des ökologischen Verkehrsclub VCD begrüßt die neue Regelung. Seit 2016, als die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit im Regionalverkehr stark abgesunken war, fordert der VCD, eine entsprechende Entschädigungsregelung für Inhaber von Monatskarten bei den Fahrgastrechten aufzunehmen: „Während es für Fernreisende mit Entschädigungszahlungen ab 60 Minuten Verspätung europaweit geregelte Mindestansprüche gibt, fehlen bislang für Pendler angemessene Regelungen bei länger andauernden Qualitätseinschränkungen durch Zugausfälle und Verspätungen“, erklärt VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb. Statt einer Einmalaktion für den Zeitraum von Juni 2019 bis Februar 2020 sollte nach VCD-Meinung dauerhaft eine an Qualitätskriterien orientierte Erstattungsregelung für Pendler in eine Fahrgastrechtecharta des Landes aufgenommen werden. (mgr)