Entschädigung für Bahnpendler kann nun beantragt werden

Auch Inhaber von Dauerkarten auf der Bahnstrecke zwischen Aalen und Crailsheim (Jagsttalbahn) erhalten jetzt eine Entschädigung für Schlechtleistungen im Bahnverkehr, wie das Landesverkehrsministerium mitteilt. Auf diesem Streckenabschnitt wurden bei Betriebsbeginn von Go-Ahead im Juni 2019 die Leistungen noch per Bus als Schienenersatzverkehr erbracht. Stammkunden im regionalen Schienenverkehr in Baden-Württemberg können für jetzt insgesamt elf Strecken den Antrag auf eine einmalige Entschädigung für einen Monatsbeitrag stellen, und zwar hier. Dazu gehört auch die Frankenbahn zwischen Stuttgart, Heilbronn und Würzburg. Entschädigt werden Fahrgäste, die von Schlechtleistungen im regionalen Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren und eine Monats- oder Jahreskarte, ein Abonnement, eine Zeitkarte des DB-Fernverkehrs oder eine Bahncard 100 besaßen. Der VCD begrüßt die Entschädigungsregelung, wünscht sich aber eine langfristige, automatisierte Lösung nach dem Vorbild Österreichs.

Das Verkehrsministerium des Landes hat mit nachvollziehbaren Kriterien die Strecken identifiziert. Die Entschädigung kann über wenige Eingaben auf einem Internet-Formular beantragt werden. Der VCD setzt sich seit 2017 für eine Entschädigungsregelung für Pendler nach Österreichischem Vorbild ein. Dort erhalten Pendler automatisch eine Erstattung, wenn die Verkehrsunternehmen die vereinbarten Pünktlichkeitswerte nicht einhalten. Das fordern wir auch dauerhaft für Baden-Württemberg.

Matthias Lieb, VCD-Landesvorsitzender

Den Antrag auf Rückzahlung eines Monatsbeitrages können die Kundinnen und Kunden über die bwegt-Webseite des Landes stellen. Bwegt nutzt für die Abwicklung der Zahlungen und für die Kundenkommunikation die Dienstleister DB Regio und DB Dialog. Fahrgäste, die bereits einen Entschädigungsantrag gestellt haben, der auch die Strecke Aalen-Crailsheim betrifft, müssen keinen neuen Antrag stellen. Der Entschädigungsbetrag wird, wenn der Antrag korrekt gestellt wurde, direkt überwiesen. Auf der bwegt-Webseite werden alle Fragen zur Entschädigung über FAQs beantwortet, eine telefonische Kundenhotline steht darüber hinaus für weitere Fragen zur Verfügung. (pm/mgr)

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