Weg frei für neuen Bahnservice auf der Frankenbahn

FLIRT im Landesdesign von GoAhead

FLIRT-Züge im Landesdesign von GoAhead fahren von Stuttgart bis Würzburg

Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe das Urteil der Vergabekammer Baden-Württemberg zur Ausschreibung im Stuttgarter Netz am 29.4.2016 bestätigt und damit den Einspruch der Deutschen Bahn (DB) abgewiesen hat, können die Vorbereitungen für die Betriebsaufnahme durch die Ausschreibungsgewinner anlaufen. Ab 2019 sollen die Strecken (Tübingen –) Stuttgart – Heilbronn – Mannheim / Osterburken (Los 1) von Abellio und die Strecke Stuttgart – Heilbronn – Lauda – Würzburg (Los 3) von Go Ahead jeweils stündlich mit neuen, modernen Elektrotriebwagen vom Typ Bombardier TALENT 2 beziehungsweise Stadler FLIRT betrieben werden.
In einer Pressemitteilung zeigt sich Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann erfreut über die OLG-Entscheidung zur Vergabe im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im sogenannten Stuttgarter Netz (Netz 1). „Nach diesem Gerichtsbeschluss besteht endlich Klarheit, dass die Entscheidung des Landes korrekt war, den Zuschlag den Bietern Abellio und Go Ahead erteilen zu wollen und die Deutsche Bahn in diesem Netz wegen Angebotsfehlern bei den Mindestkriterien aus dem Wettbewerb auszuschließen. Nun können die Verträge unterzeichnet und die neuen Verkehrsleistungen angegangen werden. Für die Fahrgäste heißt das: viele Verbesserungen im zukünftigen regionalen Schienenverkehr.“
ABELLIO Talent BaWü innen

Abellio wird auf seinen Strecken moderne Triebwagen vom Typ Talent 2 einsetzen.

In allen drei Losen des Stuttgarter Netzes kommen, neben weiteren Verbesserungen, barrierefreie und voll klimatisierte Neufahrzeuge zum Einsatz. Diese verfügen über ausreichende Kapazitäten zur Fahrradmitnahme und kostenloses WLAN. Zum Zuge kommt dabei jeweils das sogenannte BW-Modell, bei dem die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) Eigentümerin der Fahrzeuge wird und diese an Abellio und Go-Ahead zurückverpachtet.
Zuvor hatte das Gericht eine entsprechende Entscheidung der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigt. Demnach ist die vorgesehene Vergabe an die Bahnunternehmen Go-Ahead und Abellio sowie der Ausschluss der DB Regio wegen der Nichteinhaltung von Vergabekriterien rechtmäßig. Das Oberlandesgericht hat in letzter Instanz entschieden. Damit ist das Urteil rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.
Nach der Vergabemitteilung des Landes vom 17. November 2015 sollte der zur niederländischen Abellio-Gruppe gehörende Abellio Rail Südwest GmbH das Los 1 und der Go Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH, der deutschen Tochter des britischen Unternehmens Go-Ahead, die Lose 2 und 3 zugeschlagen werden. Nach der Entscheidung des OLG wird der Zuschlag an Abellio und Go-Ahead nun am 9. Mai 2016 erfolgen.
Bei dem Wettbewerbsverfahren lagen die Angebote aller sieben Bieter für das besonders lukrative Stuttgarter Netz 1 sehr eng beieinander. Die angebotenen Preise führen dazu, dass sich der Zuschussbedarf je Zugkilometer gegenüber dem großen Verkehrsvertrag von 2003 zukünftig halbiert. Für diesen bezahlt das Land derzeit 11,69 Euro je Zugkilometer. (pm/mgr)

Hier gibt es in einer Übersicht ergänzende Informationen zum Stuttgarter Netz als pdf.

Mehr Infos zu den Fahrzeugen und deren Ausstattung.

Interessante Fragen und Antworten rund um das Vergabeverfahren Stuttgarter Netz finden sich zudem auf den Seiten des Verkehrsministeriums.

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VCD fordert fairen Wettbewerb und Ende der Direktvergaben

Gerichtsurteil: Land muss Bahnaufträge ausschreiben

Der ökologische Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) betrachtet den aktuellen Fahrplan der Landesregierung für die Vergabe von Aufträgen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) als hinfällig. Dies ist die Konsequenz eines Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Demnach dürfen keine SPNV-Leistungen mehr ohne öffentliche Ausschreibung an Verkehrsunternehmen vergeben werden. „Die Bundesländer werden damit gezwungen, SPNV-Aufträge grundsätzlich europaweit auszuschreiben“, erläutert der VCD-Landesvorsitzende Matthias Lieb. Das Instrument der Direktvergabe habe damit endgültig ausgedient. Dies betrifft auch den Stadtbahn- und Regionalverkehr rund um Heilbronn, der bislang ausschließlich von der Deutschen Bahn (DB) sowie der Albtalverkehrsgesellschaft auf Grundlage undurchsichtiger Verträge betrieben wird.
Die Landesregierung plane derzeit, besonders ertragreiche Regionalverkehrsstrecken wie die Frankenbahn unter Umgehung fairer Wettbewerbsverfahren auch nach 2016 direkt an die DB zu vergeben. „Solche Verfahren sind nicht transparent und haben immer ein Gschmäckle“, sagt Matthias Lieb. Nach dem jüngsten Gerichtsurteil könnten DB-Konkurrenten mit großer Aussicht auf Erfolg gegen solche Direktvergaben und die Verschwendung von Steuergeldern klagen.
Nach Ansicht des VCD muss die Landesregierung ihren Wettbewerbsfahrplan für die Zukunft des SPNV in Baden-Württemberg umgehend überarbeiten. „Der Regionalverkehr muss – wie vorgesehen – in sinnvolle Netze und Strecken aufgeteilt werden und dann ohne Ausnahme in Wettbewerbsverfahren ausgeschrieben werden“, erklärt Matthias Lieb. Nur so hätten alle interessierten Bahnunternehmen gleiche Chancen, nur so würde sich das beste Konzept durchsetzen, und nur so könnten die Fahrgäste auf der Frankenbahn und anderen Strecken dauerhaft mit einem attraktiven und bezahlbaren Schienennahverkehr bedient werden.
Nach einer solchen Ausschreibung wird sich nach VCD-Meinung zeigen, dass auch ein S-Bahnverkehr zwischen Heilbronn und Osterburken mit Stadtbahnen wirtschaftlich zu betreiben ist.
Matthias Lieb: „Wettbewerb im Schienenverkehr führt wie überall in der Wirtschaft zu besseren Angeboten bei geringeren Kosten. Die Strecke Passau – München zeigt, welches Sparpotenzial die Landesregierung ungenutzt lässt. Während die DB dort in der Vergangenheit 8,50 Euro pro Schienenkilometer kassiert hat, fährt sie nach gewonnener Ausschreibung für 75 Cent pro Kilometer.“ In Baden-Württemberg koste der durchschnittliche Schienenkilometer aber immer noch mehr als 8,- Euro.

Hier gibt es Infos zum Beschluss des Vergabesenats am Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.7.2010, Aktenzeichen VII-Verg 19/10