In einer Pressemitteilung zeigt sich Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann erfreut über die OLG-Entscheidung zur Vergabe im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im sogenannten Stuttgarter Netz (Netz 1). „Nach diesem Gerichtsbeschluss besteht endlich Klarheit, dass die Entscheidung des Landes korrekt war, den Zuschlag den Bietern Abellio und Go Ahead erteilen zu wollen und die Deutsche Bahn in diesem Netz wegen Angebotsfehlern bei den Mindestkriterien aus dem Wettbewerb auszuschließen. Nun können die Verträge unterzeichnet und die neuen Verkehrsleistungen angegangen werden. Für die Fahrgäste heißt das: viele Verbesserungen im zukünftigen regionalen Schienenverkehr.“
In allen drei Losen des Stuttgarter Netzes kommen, neben weiteren Verbesserungen, barrierefreie und voll klimatisierte Neufahrzeuge zum Einsatz. Diese verfügen über ausreichende Kapazitäten zur Fahrradmitnahme und kostenloses WLAN. Zum Zuge kommt dabei jeweils das sogenannte BW-Modell, bei dem die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) Eigentümerin der Fahrzeuge wird und diese an Abellio und Go-Ahead zurückverpachtet.
Zuvor hatte das Gericht eine entsprechende Entscheidung der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigt. Demnach ist die vorgesehene Vergabe an die Bahnunternehmen Go-Ahead und Abellio sowie der Ausschluss der DB Regio wegen der Nichteinhaltung von Vergabekriterien rechtmäßig. Das Oberlandesgericht hat in letzter Instanz entschieden. Damit ist das Urteil rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.
Nach der Vergabemitteilung des Landes vom 17. November 2015 sollte der zur niederländischen Abellio-Gruppe gehörende Abellio Rail Südwest GmbH das Los 1 und der Go Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH, der deutschen Tochter des britischen Unternehmens Go-Ahead, die Lose 2 und 3 zugeschlagen werden. Nach der Entscheidung des OLG wird der Zuschlag an Abellio und Go-Ahead nun am 9. Mai 2016 erfolgen.
Bei dem Wettbewerbsverfahren lagen die Angebote aller sieben Bieter für das besonders lukrative Stuttgarter Netz 1 sehr eng beieinander. Die angebotenen Preise führen dazu, dass sich der Zuschussbedarf je Zugkilometer gegenüber dem großen Verkehrsvertrag von 2003 zukünftig halbiert. Für diesen bezahlt das Land derzeit 11,69 Euro je Zugkilometer. (pm/mgr)
Hier gibt es in einer Übersicht ergänzende Informationen zum Stuttgarter Netz als pdf.
Mehr Infos zu den Fahrzeugen und deren Ausstattung.
Interessante Fragen und Antworten rund um das Vergabeverfahren Stuttgarter Netz finden sich zudem auf den Seiten des Verkehrsministeriums.